Checkliste Geburt - Behördengänge und “Papierkram”
Gott sei Dank überwiegt die Freude über das neue Familienmitglied meist so sehr, dass man das ganze Drumherum sogar gerne in Kauf nimmt. Wenn Sie zum ersten mal ein Kind bekommen, dann hilft Ihnen vielleicht unsere Checkliste alle notwendigen Erledigungen zu meistern und optimal zu planen und zu organisieren.
Wenn Sie Ihr zweites Baby bekommen, dann können Sie wahrscheinlich schon ein Lied davon singen wie anstrengend die Behördengänge sein können, die mit der Geburt verbunden ist.
Geburtsurkunde
Zeitpunkt der Beantragung:
Sofort nach der Geburt
Zuständige Behörde/Amt/Institution:
Standesamt bzw. direkt über die Geburtsklinik
Das wird benötigt:
Wenn die Eltern verheiratet sind
- Geburtsbescheinigung des Krankenhauses/Arztes
- Personalausweiskopie der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder
- Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Falls geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil
- Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgeerklärung
Bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich:
- Kopien der Reisepässe mit Aufenthaltsgenehmigung
- Übersetzung der Ehe und Geburtsurkunden der Eltern
Kindergeld beantragen
Zeitpunkt der Beantragung:
Wenn die Geburtsurkunde vorliegt, spätestens zum vierten Lebensjahr
Zuständige Behörde/Amt/Institution:
Familienkasse
Das wird benötigt:
- Ausgefüllter Kindergeldantrag
- Ausfertigung der Geburtsurkunde für den Kindergeldantrag
- SteuerID der Eltern und des Kindes
Krankvenversicherung beantragen
Zeitpunkt der Beantragung:
Wenn die Geburtsurkunde vorliegt (Privatversicherte bis zwei Monate nach Geburt)
Zuständige Behörde/Amt/Institution:
Krankenkasse der Eltern oder Antrag bei der privaten Krankenversicherung
Das wird benötigt (für die Gesetzliche Krankenkasse):
- Antrag auf Familienversicherung
- Ausfertigung der Geburtsurkunde für die Krankenkasse
Elterngeld beantragen
Zeitpunkt der Beantragung:
Sobald die Geburtsurkunde vorliegt aber spätestens drei Monate nach Geburt
Zuständige Behörde/Amt/Institution:
Elterngeldstelle
Das wird benötigt:
- Elterngeldantrag
- Ausfertigung der Geburtsurkunde für den Elterngeldantrag
- Bescheinigung der Krankenkasse (Bescheinigung A)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (Bescheinigung B)
- Kopie von Vorder und Rückseite des Personalausweises
- Meldebescheinigung
- Vordruck „Erklärung zum Einkommen“
- Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Lohn und Gehaltsnachweise der letzten 14 Monate
- Eventuell Vaterschaftsanerkennung
Achtung: In Einzelfällen können weitere Unterlagen benötigt werden.
Elternzeit beantragen
Zeitpunkt der Beantragung:
Sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
Zuständige Behörde/Amt/Institution:
Arbeitgeber
Das wird benötigt:
- Schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber
Betreuungsgeld beantragen
Zeitpunkt der Beantragung:
Vor Ablauf des 14. Lebensmonats
Zuständige Behörde/Amt/Institution:
Bezirksamt
Das wird benötigt:
- Antrag auf Betreuungsgeld
Vaterschaftsanerkennung
Wenn die Eltern des Neuankömmlings nicht verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig denn nur durch sie entsteht ein offiziell anerkanntes Verwandschaftsverhältnis des Kindes zum Vater.
Zeitpunkt der Beantragung:
Vor oder nach der Geburt
Zuständige Behörde/Amt/Institution:
Standes- oder Jugendamt
Das wird benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunden der Eltern
- Personalausweise oder Reisepässe von den Eltern
- Nachweis über voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes (z.B. durch Mutterpass)
Kinderausweis beantragen
Zeitpunkt der Beantragung:
Wenn die Geburtsurkunde vorliegt
Zuständige Behörde/Amt/Institution:
Einwohnermeldeamt
Das wird benötigt:
- Biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde des Kindes